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(òåêñò íà íåìåöêîì ÿçûêå)
VERTRAG
______________ "___"
_________ _____ ã.
___________________________________,
Deutschland, im folgenden
Verkaufer genannt, im Namen des Direktors Herrn ______________,
auf Grunde des Statutes, einerseits,
und _______________________ ,
im
folgenden Kaufer genannt, im Namen des Direktors Herrn _______
________________, auf Grunde
des Statutes, andererseits, haben
den
vorliegenden Vertrag wie folgt abgeschlossen:
1. GEGENSTAND DES
VERTRAGES
1.1 Der Verkaufer verpflichtet sich, den Behalter (Produktion
russischer
Foderation), weiter die
Ware, in Hohe von
____________
(___________) Stuck auf Gesamtsumme
_________ (__________________)
ins Eigentum des Kaufers zu Bedingung Free
carrier (FCA), Stadt
_______________ zu liefern, und der Kaufer kauft die Ware in Hohe
und Sortiment gemaess der Spezifikationen,
die einen untrennbaren
Bestandteil des
vorliegenden
Vertrages
sind.
1.2. Die Warenlieferung
wird vom Verkaufer/Kaufer, mittels der
Beforderung vom "___" _________ _____ bis
"___" _________ _____ in
die Adresse des Empfangers erzeugt.
1.3. Die Lieferung
verwirklicht sich auf Kosten des Verkaufer/
Kaufer.
1.4. Der Empfanger der Ware ist Fa
"________________________",
1.5.
_________________________________________________________
2. VERLADUNG UND ABNAHME
DER WARE
2.1 Der Verkaufer ist verpflichtet,
die Ware auf Aufbewahrung
der Transportfirma
"_______________" in der Stadt ______________,
Deutschland, (das Lagerhaus des Verkaufers) vom "___" _________
_____ bis
"___" _________ _____ nach Ankunft des Transportmittels
zu
liefern.
Die Lieferung wird beendet angenommen, wenn die Ware auf
Transport mit den Kraften des Verkaufers geladen ist.
Der Verkaufer ist verpflichtet, dem Transportmittel zu
ubergeben: die Spezifikation fuer die Ware, Invoice, Dokumente,
die das Herkunftsland bestaetigt, und andere notwendige Papiere
fur Export der Ware.
2.2. Aufgabe -
Abnahme der Ware erfolgt bezueglich:
Menge - gemaess der Anzahl der Kolli, die
in den
Warentransportfrachtbriefen
erwahnt sind;
Qualitat - gemaess der geltenden nationalen
Standards des
Herstellungslandes der Ware oder der technischen Bedingungen der
Herstellungsfirma.
2.3. Der Vertreter des Kaufers ist verpflichtet, bei der
Ubergabe der Ware dem Transportmittel anwesend zu sein.
3. RECHNUNGEN
3.1 Der Kaufer bezahlt dem Verkaufer 100 % des Warenwertes,
die in
der Spezifikation angegeben ist, im Laufe
drei Tage nach
der
Unterzeichnung der Spezifikation und der Vorbereitung der Ware
zur
Ubergabe dem Transportmittel.
4. VERANTWORTUNG DER
SEITEN
4.1.
Falls eine der Seiten unter Verletzung von dem
vorliegenden Vertrag die bezahlte Ware nicht ubergibt, so ist
andere
Seite berechtigt:
- Ubergabe der bezahlten Ware und des Schadenersatzes, der vom
Verzug verursacht ist,
zu fordern;
-
sich vom Vertrag abzusagen
und die Ruckgabe der gelieferten
Produktion und den Schadenersatz
in Hohe von 0,5 % vom Warenwert
fur jeden Tag der Fristversaumung
zu fordern.
5. ORDNUNG DER BETRACHTUNG DER
STREITE
5.1. Alle Streiten und Differenzen, die aus dem vorliegenden
Vertrag oder in Zusammenhang eines solchen entstehen,
sollen von
den Seiten mittels der Verhandlungen gelost zu werden.
5.2. Bei der Missverstandnisses unterliegen
die Streiten der
Betrachtung von der staatlichen Arbitrage oder Gericht.
6. HOHERE GEWALT
6.1. Keine von der Seiten tragt die Verantwortung fur eine
beliebige Vereitelung der Ausfuhrung eines der eigenen
Verpflichtungen im vorliegenden Vertrag, dessen Grund die
Faktoren, die ihrer Kontrolle
nicht nachgeben wurden.
7. SONSTIGES
7.1. Der Verkaufer ist
verpflichtet, die Ware bis zur Ubergabe
dem Kaufer,
nicht zulaBend seine Verschlechterungen innerhalb von
der
Laufzeit des vorliegenden Vertrages, zu sichern.
7.2.
Bei der Verladung der Ware wird die Einlage der
nebensachlichen
Gegenstanden nicht zugelassen.
7.3. Alle Aenderungen und Erganzungen zum gegenwaertigen
Vertrag sind
nur gueltig, wenn sie in schriftlichen
Form sind und
von bevollmachtigten Personen beider Seiten unterschrieben.
7.4. Der gegenwaertige Vertrag ist in 2-facher Ausfuehrung vom
vollkommen identischen Version
in russischer und deutscher
Sprachen, nach einem
Exemplar fur jede Seiten erstellt.
7.5.
Der gegenwaertige Vertrag wird nach Unterzeichnung
rechtskraftig und handelt bis zu die Ausfuhrung aller
Verpflichtungen.
8. JURISTISCHE ANSCHRIFTEN UND
BANKANGABEN DER SEITEN
Verkaufer:
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Der Kaufer:
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