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                        (òåêñò íà íåìåöêîì ÿçûêå)

  

                                 VERTRAG

  

   ______________                            "___" _________ _____ ã.

  

       ___________________________________, Deutschland, im folgenden

   Verkaufer  genannt,  im  Namen des Direktors Herrn ______________,

   auf Grunde des Statutes, einerseits, und _______________________ ,

   im folgenden Kaufer genannt, im  Namen des Direktors Herrn _______

   ________________, auf Grunde des Statutes, andererseits, haben den

   vorliegenden   Vertrag   wie   folgt abgeschlossen:

  

                       1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

  

       1.1 Der Verkaufer verpflichtet sich, den Behalter  (Produktion

   russischer Foderation), weiter die Ware, in Hohe von  ____________

   (___________) Stuck auf Gesamtsumme _________ (__________________)

   ins Eigentum des Kaufers zu Bedingung  Free  carrier  (FCA), Stadt

   _______________  zu liefern, und der Kaufer kauft die Ware in Hohe

   und  Sortiment gemaess der Spezifikationen, die einen untrennbaren

   Bestandteil    des   vorliegenden   Vertrages   sind.

       1.2. Die Warenlieferung wird vom Verkaufer/Kaufer, mittels der

   Beforderung vom "___" _________ _____ bis "___" _________ _____ in

   die Adresse des Empfangers erzeugt.

       1.3. Die Lieferung verwirklicht sich auf Kosten des Verkaufer/

   Kaufer.

       1.4. Der Empfanger der Ware ist Fa "________________________",

   Minsk, Belarus.

       1.5. _________________________________________________________

  

                    2. VERLADUNG UND ABNAHME DER WARE

  

       2.1  Der Verkaufer ist verpflichtet, die Ware auf Aufbewahrung

   der  Transportfirma "_______________" in der Stadt ______________,

   Deutschland,  (das  Lagerhaus  des Verkaufers) vom "___" _________

   _____  bis "___" _________ _____ nach Ankunft des Transportmittels

   zu liefern.

       Die  Lieferung  wird  beendet  angenommen,  wenn  die Ware auf

   Transport mit den Kraften des Verkaufers geladen ist.

       Der   Verkaufer   ist  verpflichtet,  dem  Transportmittel  zu

   ubergeben:  die  Spezifikation  fuer die Ware, Invoice, Dokumente,

   die  das  Herkunftsland  bestaetigt, und andere notwendige Papiere

   fur Export der Ware.

       2.2. Aufgabe - Abnahme der Ware erfolgt bezueglich:

       Menge   -   gemaess   der   Anzahl   der  Kolli,  die  in  den

   Warentransportfrachtbriefen erwahnt sind;

       Qualitat  -  gemaess  der  geltenden  nationalen Standards des

   Herstellungslandes  der  Ware oder der technischen Bedingungen der

   Herstellungsfirma.

       2.3.  Der  Vertreter  des  Kaufers  ist  verpflichtet, bei der

   Ubergabe der Ware dem Transportmittel anwesend zu sein.

  

                              3. RECHNUNGEN

  

       3.1  Der  Kaufer  bezahlt dem Verkaufer 100 % des Warenwertes,

   die  in  der  Spezifikation angegeben ist, im Laufe drei Tage nach

   der Unterzeichnung der Spezifikation und der Vorbereitung der Ware

   zur Ubergabe dem Transportmittel.

  

                       4. VERANTWORTUNG DER SEITEN

       4.1.   Falls   eine   der  Seiten  unter  Verletzung  von  dem

   vorliegenden  Vertrag  die  bezahlte  Ware  nicht ubergibt, so ist

   andere Seite berechtigt:

       - Ubergabe der bezahlten Ware und des Schadenersatzes, der vom

   Verzug verursacht ist, zu fordern;

       -  sich vom Vertrag abzusagen und die Ruckgabe der gelieferten

   Produktion  und  den Schadenersatz in Hohe von 0,5 % vom Warenwert

   fur jeden Tag der Fristversaumung zu fordern.

  

                 5. ORDNUNG DER BETRACHTUNG DER STREITE

  

       5.1.  Alle  Streiten und Differenzen, die aus dem vorliegenden

   Vertrag  oder  in Zusammenhang eines solchen entstehen, sollen von

   den Seiten mittels der Verhandlungen gelost zu werden.

       5.2.  Bei  der Missverstandnisses unterliegen die Streiten der

   Betrachtung von der staatlichen Arbitrage oder Gericht.

  

                            6. HOHERE GEWALT

  

       6.1.  Keine  von  der  Seiten tragt die Verantwortung fur eine

   beliebige   Vereitelung   der   Ausfuhrung   eines   der   eigenen

   Verpflichtungen   im   vorliegenden   Vertrag,  dessen  Grund  die

   Faktoren, die ihrer Kontrolle nicht nachgeben wurden.

  

                              7. SONSTIGES

  

       7.1. Der Verkaufer ist verpflichtet, die Ware bis zur Ubergabe

   dem  Kaufer, nicht zulaBend seine Verschlechterungen innerhalb von

   der Laufzeit des vorliegenden Vertrages, zu sichern.

       7.2.   Bei  der  Verladung  der  Ware  wird  die  Einlage  der

   nebensachlichen Gegenstanden nicht zugelassen.

       7.3.  Alle  Aenderungen  und  Erganzungen  zum  gegenwaertigen

   Vertrag  sind nur gueltig, wenn sie in schriftlichen Form sind und

   von bevollmachtigten Personen beider Seiten unterschrieben.

       7.4. Der gegenwaertige Vertrag ist in 2-facher Ausfuehrung vom

   vollkommen   identischen   Version  in  russischer  und  deutscher

   Sprachen, nach einem Exemplar fur jede Seiten erstellt.

       7.5.   Der  gegenwaertige  Vertrag  wird  nach  Unterzeichnung

   rechtskraftig   und   handelt   bis   zu   die   Ausfuhrung  aller

   Verpflichtungen.

  

          8. JURISTISCHE ANSCHRIFTEN UND BANKANGABEN DER SEITEN

  

       Verkaufer: ___________________________________________________

   __________________________________________________________________

   __________________________________________________________________

       Der Kaufer: __________________________________________________

   __________________________________________________________________

   __________________________________________________________________

  

 

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